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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2018 - L 1 R 394/17   

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https://dejure.org/2018,87801
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2018 - L 1 R 394/17 (https://dejure.org/2018,87801)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.11.2018 - L 1 R 394/17 (https://dejure.org/2018,87801)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. November 2018 - L 1 R 394/17 (https://dejure.org/2018,87801)
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  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2018 - L 1 R 394/17
    Dabei sind die vom hinterbliebenen Ehegatten behaupteten inneren Umstände für die Heirat nicht nur für sich isoliert zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in eine Gesamtwürdigung einzustellen und unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände des Falles zu bewerten (Urteil des erkennenden Senats vom 27. März 2014 - L 1 R 374/11 - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG; Urteile vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R; 25. Februar 2010 - B 13 R 147/08 R; 19. Oktober 2011 - B 13 R 33/11 R).

    Dementsprechend steigt mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit einer Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit zugleich der Grad des Zweifels an dem Vorliegen solcher vom hinterbliebenen Ehegatten zu beweisenden besonderen Umstände, die von diesem für die Widerlegung der gesetzlichen Annahme ("Vermutung") eine Versorgungsehe bei einem Versterben des versicherten Ehegatten innerhalb eines Jahres nach Eheschließung angeführt wird (Urteil des Senats vom 27. März 2014, aaO unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R -).

    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (BSG, Urteil vom 5. Mai 2009, aaO).

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2018 - L 1 R 394/17
    Dabei sind die vom hinterbliebenen Ehegatten behaupteten inneren Umstände für die Heirat nicht nur für sich isoliert zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in eine Gesamtwürdigung einzustellen und unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände des Falles zu bewerten (Urteil des erkennenden Senats vom 27. März 2014 - L 1 R 374/11 - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG; Urteile vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R; 25. Februar 2010 - B 13 R 147/08 R; 19. Oktober 2011 - B 13 R 33/11 R).
  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2018 - L 1 R 394/17
    Der Begriff der "besonderen Umstände" gemäß § 46 Abs. 2a Halbsatz 1 SGB VI ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Beurteilung der richterlichen Kontrolle unterliegt (BSG, Urteil vom 3. September 1986 - 9a RV 8/84 -, zitiert nach Juris).
  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 147/08 R

    Geschiedenenwitwenrente - Ermittlung des angemessenen Unterhalts - Aufteilung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2018 - L 1 R 394/17
    Dabei sind die vom hinterbliebenen Ehegatten behaupteten inneren Umstände für die Heirat nicht nur für sich isoliert zu betrachten, sondern vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in eine Gesamtwürdigung einzustellen und unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände des Falles zu bewerten (Urteil des erkennenden Senats vom 27. März 2014 - L 1 R 374/11 - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG; Urteile vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R; 25. Februar 2010 - B 13 R 147/08 R; 19. Oktober 2011 - B 13 R 33/11 R).
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